Endlich ist die neue Internetpräsentation des IPV online! Sie wird in den nächsten Wochen weiter wachsen und immer mehr Informationen bereitstellen.
www.IPV-Deutschland.de
... weiter lesenweniger sehen
- Likes: 4
- Shares: 1
- Comments: 0
Heute am 18.09.2020 hat das IPReG nun leider trotz grosser Proteste der Betroffenen sowie der Verbände den Bundesrat passiert und wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Der IPV hat hier kontinuierlich und an breiter Front die Meinungen und Ansichten seiner Mitglieder vertreten und in jeder erdenklichen Form versucht auf die Probleme des Gesetzes hinzuweisen und diese durch konstruktive Vorschläge zu verändern. Der Bundesrat selbst sieht das Gesetz kritisch, hält es aber nicht für nötig, es zu verändern. So schreibt der Bundesrat:
"In einer begleitenden Entschließung greift der Bundesrat die Befürchtungen vieler Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen auf, ihre Rechte auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe könnten eingeschränkt werden - insbesondere bei der Entscheidung über ihren Wohnort. Diese Sorgen seien auch durch die Änderungen im Bundestagsverfahren nicht komplett ausgeräumt worden, mahnen die Länder. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, den Vollzug und die Auswirkungen des neuen Gesetzes in Bezug auf dieses Selbstbestimmungsrecht eng zu begleiten, die Ergebnisse in angemessener Zeit zu veröffentlichen und bei Bedarf gesetzgeberisch zu handeln.“
Auch wir als IPV werden die Auswirkungen durch das Gesetz eng begleiten und nun im Rahmen der Erstellung der Richtlinien durch den G-BA uns weiterhin Einbringen und auf unseren Forderungen bestehen. Wir werden weiterhin entschieden dagegen kämpfen, dass andere als die Betroffenen selbst entscheiden, an welchem Ort sie versorgt werden und wir werden auch weiterhin dafür kämpfen, dass die ambulante Außerklinische Intensivpflege für diejenigen die sie benötigen durchführbar bleibt.
Wir werden die hierzu weiterhin in Gesprächen mit den Kostenträgern bleiben (es gibt hierzu bereits positive Signale) sowie in den nächsten Wochen uns mit weiteren Interessensgemeinschaften und Fachgesellschaften wie z.B. der DIGAB auseinander setzen und gemeinsame Schritte vorbereiten.
... weiter lesenweniger sehen
Der Inhalt ist derzeit nicht verfügbar
Dies passiert, wenn der Eigentümer den Beitrag nur mit einer kleinen Personengruppe teilt oder er geändert hat, wer ihn sehen kann. Es kann auch sein, dass der Content inzwischen gelöscht wurde.Vorhin hat der Bundestag das IPReG mit den Änderungsanträgen der CDU/CSU und SPD verabschiedet. Jetzt heisst es da das berechtigten Wünschen nach dem Ort der Leistung entprochen werden muss. Die Koalition sagt, dass das Wort „berechtigt“ sozialrechtlich sicher und bestimmt sei! Hoffen wir, das die Kostenträger das auch wissen! ... weiter lesenweniger sehen
ja ja ... dit mit dem hoffen fetzt (nicht)
Heute hat der IPV gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat DPR nochmals die Fraktionsvorsitzenden und die gesundheitspolitischen Sprecher der Parteien über die problematischen Stellen des IPReG informiert und aufgeklärt. Auch die neueste Version kann so nicht voll und ganz unterstützt werden! Eine Pressemitteilung ist heute nochmals in den Verteiler gegangen! ... weiter lesenweniger sehen
Die Änderungsanträge der CDU/CSU und der SPD zum IPReG gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber inhaltlich noch immer an einige Stellen problematisch! ... weiter lesenweniger sehen
Unser neuer Vorstand hatte seine erste Vorstandssitzung in Präsenz in Berlin und konnte sich dabei vom ehemaligen Präsidenten des IPV Stephan Kroneder verabschieden. Wir danken ihm für die hervorragende Arbeit und sein Engagement im Intensivpflegeverband Deutschland!
Zeitgleich wurde die Zeit in Berlin genutzt, um mit Abgeordneten ins Gespräch zu kommen und ihnen die Tragweite und Brisanz der Inhalte des IPReG zu erläutern. Diese Gespräche werden wir in den nächsten Tagen fortführen, um so viele wie möglich davon zu überzeugen, dem Gesetz so nicht zuzustimmen.
... weiter lesenweniger sehen
Die Betroffenen brauchen JEDE Unterstützung für die Verhinderung der Grund- & Menschenrechtsverletzungen per Gesetz. #noIPReG
Kommt doch zum Brandenburger Tor!
Immer wieder tauchte die Frage zur Umsetzung und Auszahlung der von der Bundesregierung beschlossenen bzw versprochenen Prämie für Pflegekräfte auf.
Jetzt ist das Prozedere zwischen den Partnern besprochen und wir können Ihnen diese Informationen zur Verfügung stellen.
Beschäftigte, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig sind, haben gegenüber ihren Arbeitgebern einen Anspruch auf eine einmalige steuer- und sozialabgabenbefreite Sonderleistung Corona-Prämie (§ 150a SGB
XI). Diese einmalige Sonderleistung dient der Anerkennung und Wertschätzung aller insbesondere in Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft eingesetzten
Beschäftigten in Zeiten der besonderen Belastungen und Herausforderungen angesichts der Corona-Pandemie. Jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte erhält die Prämie nur einmal, unabhängig davon ob er oder sie im Bemessungszeitraum bei mehr als einer Pflegeeinrichtung bzw. mehr als einem Arbeitgeber tätig ist. Die Prämienhöhe ist in Abhängigkeit des Tätigkeitsfelds und –umfangs gesetzlich festgelegt und beträgt zwischen 100 und 1.000 Euro. Die Bundesländer können die Prämie auf bis zu 150 bzw. bis zu 1.500 Euro aufstocken. Die zugelassene Pflegeeinrichtung (nach § 72 SGB XI) erhält den Betrag der Corona-Prämien für ihre anspruchsberechtigten Beschäftigten von der sozialen Pflegeversicherung als Vorauszahlung.
Das Antragsformular und die Liste der zuständigen
Über geplante Aufstockungen der einzelnen Bundesländer haben wir im Augenblick noch keine verlässlichen Informationen.
... weiter lesenweniger sehen
Super, aber wie ist das mit Mitarbeitern die zwar die 3 Monate ab März gearbeitet haben, aber dann gekündigt haben??
Das unterschreiben wir! ... weiter lesenweniger sehen

Gemeinsame Stellungnahme: Pflege ist systemrelevant - nicht nur in Corona-Zeiten - Online-Petition
www.openpetition.de
Die Herausforderungen, mit denen die Berufsgruppe der Pflegefachpersonen seit Jahrzehnten konfrontiert ist, werden in der aktuellen Corona-Pandemie überdeutlich. Jetzt bietet sich die historische Cha...